Allgemeine Verkaufs-, Garantie- und Lieferbedingungen
Stand 01.05.2022
1. Anwendungsbereich
1.1 Die folgenden Verkaufs-, Garantie- und Lieferbedingungen gelten nur für die Rechtsbeziehungen zu Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlichrechtlichem Sondervermögen (nachfolgend "Kunden" genannt).
1.2 Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verkäufe und Lieferungen der IBS Scherer GmbH an Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, wobei es im Falle künftiger Verträge ihrer nochmaligen gesonderten Vorlage nicht bedarf.
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit sie mit unseren Bedingungen übereinstimmen oder wir ihrer Geltung ausdrücklich gegenüber dem Kunden zugestimmt haben.
1.4 Die Erteilung der Zustimmung nach 1.3 hat in Textform zu erfolgen
1.5 Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen
2. Angebot
Mitteilungen der IBS Scherer GmbH an die Kunden, die Angaben über Lieferungen, Liefermöglichkeiten und sonstige Hinweise auf eine eventuelle spätere Leistung der IBS Scherer GmbH enthalten, sind freibleibend (sog. invitatio ad offerendum).
3. Lieferung
Die Auslieferung erfolgt ab Werk bzw. dem nächstgelegenen Lager.
4. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware ihm oder dem Spediteur, dem Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben haben. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Dies gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten tragen. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde gegenüber dem Transportunternehmer geltend zu machen. Verträge mit den Transportunternehmen werden im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Kunden abgeschlossen. Wir treten als Vertreter des Kunden auf und machen uns als solcher kenntlich. Der Abschluss von Transport- und sonstigen Versicherungen obliegt dem Kunden.
5. Preise
5.1 Unsere Preise gelten ab Werk.
5.2 Unsere Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Diese wird mit dem am Liefertag gültigen Satz gesondert berechnet.
5.3 Erhöhen sich zwischen Vertragsschluss und der Ausführung des Auftrages unsere Selbstkosten, sind wir berechtigt, den Kaufpreis entsprechend zu erhöhen. Dies gilt nicht für Lieferungen an Nichtkaufleute, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erfolgen und außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden.
5.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, berechnen wir Verpackungskosten zum Selbstkostenpreis neben den vertraglich vereinbarten Preisen. Bei frachtfreier Rücksendung der Verpackung in einwandfreiem Zustand schreiben wir die Verpackungskosten wieder gut. Die Lieferung von Reinigungsflüssigkeiten in Fässern für Teilereinigungsgeräte erfolgt in Leihgebinden (siehe Ziff. 7.10).
6. Mängelhaftung
6.1 Unsere Produkte werden nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen und technischen Bestimmungen hergestellt, überwacht und geliefert. Bei der Arbeit mit unseren Produkten ist die DGUV-Information 209-088 „Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten“ zu beachten (zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen).
6.2 Angaben über Maße oder Zusammensetzung unserer Ware sind als Mittelwert anzusehen. Bei Verkauf nach Muster dient das Muster nur zu ungefähren Charakterisierung der Ware.
6.3 Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ist die Ware mit einem ohne besondere Untersuchung erkennbaren Mangel behaftet, hat die Rüge innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Lieferung zu erfolgen. Nach Ablauf der Rügefrist kann der Kunde keine Ansprüche wegen erkennbar fehlerhafter bzw. qualitativ oder quantitativ abweichender Lieferung geltend machen.
6.4 Auf Schadensersatz haften wir wegen eines Mangels in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer Organe oder unserer leitenden Angestellten. Außerdem besteht eine Haftung dem Grunde nach bei grobem Verschulden der Erfüllungsgehilfen und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Falle ist die Haftung auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Des weiteren gelten die Haftungsbeschränkungen nicht für den Fall, dass die IBS Scherer GmbH arglistig Mängel verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sachen übernommen hat (§ 444 BGB). Schließlich gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der IBS Scherer GmbH zurechenbaren Körperund Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Weitere Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Ware sind ausgeschlossen.
6.5 Die Mängelhaftungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme der Ware. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder Produkthaftung geltend gemacht werden.
6.6 Auf die Pumpen leisten wir drei Jahre Gewähr.
6.7 Alle Mängelansprüche können nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Nachlieferung der mangelhaften Waren erfüllt werden. Erst wenn die Nachbesserung fehlschlägt und eine weitere Nachbesserung für den Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde Wandlung oder Minderung des Vertrages verlangen.
6.7.1 Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach eigenem Ermessen Gewähr durch Nacherfüllung (wahlweise Nachbesserung oder Ersatzbelieferung). Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, wie insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir.
6.7.2 Erst wenn der zweite Nachbesserungsversuch fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Stellen wir eine neue Ware her, wird die mangelbehaftete, bereits dem Kunden gelieferte Ware von diesem an uns übergeben. Die damit verbundenen Kosten tragen wir.
6.7.3 Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
6.8 Mängelansprüche sind ausgeschlossen bei unsachgemäßer Behandlung der Gegenstände, es sei denn, diese Behandlung war nicht für die Entstehung des Mangels ursächlich. Mängelansprüche sind ebenso ausgeschlossen, wenn der Kunde das Gerät ohne unsere vorherige Zustimmung in seinem Aufbau oder seiner Konstruktion verändert und diese Veränderung für den Mangel ursächlich ist. Mängelansprüche sind ferner ausgeschlossen, wenn der Kunde ohne unsere vorherige Zustimmung Reparatur- oder Austauscharbeiten selbst vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt und dies für den Mangel ursächlich ist. Mängelansprüche, die nach den Sätzen 2 und 3 unserer Zustimmung erfordern, bestehen nur, soweit die jeweiligen Maßnahmen absprachegemäß und fachmännisch durchgeführt worden sind. Mängelansprüche, die nach den Sätzen 2 und 3 unsere Zustimmung erfordern, bestehen weiterhin nur, soweit die jeweiligen Maßnahmen während der Gewährleistungsfrist vorgenommen worden sind, und in jedem Fall nicht über den Ablauf der Gewährleistungsfrist hinaus. Die Erteilung der Zustimmung im Sinne der Sätze 2 und 3 bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
6.9 Mängelansprüche sind außerdem davon abhängig, dass der Kunde in den TRGeräten nur IBS-Spezialreiniger einsetzt, es sei denn, dass die Verwendung eines anderen Reinigungsproduktes für den Mangel nicht ursächlich war. Bei SoloGeräten darf nur Lösemittel gemäß der Betriebsanleitung verwendet werden, es sei denn, dass die Verwendung eines anderen Lösemittels für den Mangel nicht
ursächlich war.
6.10 Als Beschaffenheit der Sache gilt nur die Produktbeschreibung (des Herstellers und) der IBS Scherer GmbH als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung (des Herstellers) der IBS Scherer GmbH stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunde zustehende Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Hiervon erfasst sind auch solche Forderungen, die auf gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beruhen. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurde und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
7.2 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist es dem Kunden untersagt, die Sache zu verwerten oder zur Sicherheit zu übereignen. Eine Weiterveräußerung ist ihm nur im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur mit der Einschränkung gestattet, dass er von seinen Kunden Zahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst dann übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtung vollständig erfüllt hat. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde uns die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen seinen Kunden erforderliche Auskunft zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
7.3 Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seinen Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab, ohne dass es später noch besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Kunde mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung ab, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.
7.4 Wird die Vorbehaltsware verarbeitet, umgebildet oder mit anderen Gegenständen verbunden, erfolgt dies für uns. Der Kunde verwahrt die neue Sache für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die verarbeitete, umgebildete oder verbundene Sache gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenständen steht uns Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung ergibt. Sofern der Kunde Alleineigentum an der neuen Sache erwirbt, sind wir uns mit dem Kunde darüber einig, dass der Kunde uns Miteigentum an der durch Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung einräumt. Wird die Vorbehaltsware von dem Kunden mit Grundstücken oder beweglichen Sachen verbunden, so tritt der Kunde, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an uns ab.
7.5 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Ein-griffen Dritter in unser Eigentum an der Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Es ist dem Kunden nicht gestattet, mit seinen Vertragspartnern, insbesondere Kreditgebern oder Abnehmern, Abreden zu treffen, durch welche unsere Rechte aus dem vorstehend vereinbarten Eigentumsvorbehalt beeinträchtigt werden können.
7.6 Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der Forderungen, die im Rahmen der Vereinbarung des Eigentumsvorbehalts abgetreten sind, befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Konkurs, Vergleich, Gesamtvollstreckung), Wechselprotest oder wenn vergleichbare begründete Anhaltspunkte vorliegen, die eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden nahelegen, sind wir berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Kunden zu widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung der Offenlegung der Sicherungsabtretung bzw. der Verwertung der abgetretenen Forderungen unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegen seinen Kunden verlangen.
7.7 Übersteigt der Gesamtwert der uns gewährten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, so geben wir auf Verlangen des Kunden die weitergehenden Sicherheiten frei. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
7.8 Die Freigabe im Sinne des 7.7 wird in Textform mitgeteilt.
7.9 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere be Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Nummern 7.2, 7.4 und 7.5 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag kann ggf. Schadenersatz verlangt werden.
7.10 Soweit Reinigungsflüssigkeiten in Fässern für Teilreinigungsgeräte geliefert werden, bleiben die Fässer als Leihgebinde in unserem Eigentum. Die Verwendung der Fässer für andere Reinigungsflüssigkeit oder sonstige Stoffe ist verboten. Bei Zuwiderhandlung hat der Kunde eine entsprechende Nutzungsentschädigung und Schadensersatz auch für Folgeschäden zu zahlen. Erfolgt die Entsorgung der Reinigungsflüssigkeit nicht über uns, sind uns die Fässer nach Benutzung der von uns gelieferten Reinigungsflüssigkeit frachtfrei und sauber zurückzuliefern (Bringschuld). Soweit uns zusätzliche Kosten, z.B. für Fassreinigung oder Entsorgung von Restinhalten entstehen, kommt der Kunde hierfür auf.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen netto. Dienstleistungen (Montage, Inbetriebnahme, Kundendienst) sind netto ohne Abzug sofort nach Rechnungstellung zahlbar.
8.2 Bei Leistungen mit einer Lieferzeit von mehr als sechs Monaten ab Vertragsschluss behalten wir uns die Vereinbarung eines besonderen Zahlungsplanes vor.
8.3 Wechsel nehmen wir nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung zahlungshalber und auf Kosten des Kunden an. Eine Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorzeigung und Protesterhebung besteht nicht.
8.4 Zur Regelung des Verzuges finden die gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere § 286 BGB) Anwendung. Während des Verzuges sind Geldschulden mit 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, ab der zweiten Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,00 und ab der dritten Mahnung EUR 15,00 zu berechnen.
8.5 Die Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderung unbestritten ist oder rechtskräftig feststeht.
8.6 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Unternehmern steht ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages nicht zu, es sei denn, dass die Forderung unbestritten ist oder rechtskräftig feststeht.
8.7 Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die vom Kunden zum Zwecke des Erhalts bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Der Kunde verpflichtet sich, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass er die Rechnung vereinbarungsgemäß abrufen kann. Eine Änderung der für den elektronischen Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse wird der Kunde unverzüglich mitteilen. Im Falle einer fehlerhaften oder schuldhaft unterbliebenen Mitteilung über die Änderung der benannten E-Mail-Adresse erstattet der Kunde den durch die Adressermittlung entstandenen Schaden. Die elektronische Rechnung gilt mit dem Eingang der E-Mail, der die elektronische Rechnung beigefügt ist, als zugegangen. Der Kunde kann die Zustimmung zu dem elektronischen Rechnungsversand jederzeit schriftlich widerrufen.
8.8 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
9. Höhere Gewalt
Wir haften weder für den Verlust noch für den Schaden, der direkt oder indirekt als Folge der Produktion, Lieferung oder Lagerhaltung unserer Waren entsteht und auf Ereignisse zurückzuführen ist, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.
10. Lieferung
10.1 Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich einer rechtzeitigen und ausreichenden Selbstbelieferung. Wird der vereinbarte Lieferungszeitpunkt bzw. die vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten, so sind wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten zum Schadensersatz verpflichtet. Sind wir nicht in der Lage, die Gesamtnachfrage für Waren zu erfüllen, so sind wir berechtigt, die verfügbare Menge an Gütern aufzuteilen. Wir können Teillieferungen vornehmen, Lieferungen stornieren oder den zeitlich früher eingegangenen Verpflichtungen den Vorrang einräumen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss in Textform gegenüber IBS Scherer GmbH erklärt werden.
10.2 Der Kunde übernimmt sämtliche Risiken im Hinblick auf die Beschädigung oder den Verlust der Waren ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Waren an die erste zur Verwendung bestimmte Person oder einen Vertreter derselben, die als Vertreter des Kunden angesehen werden. Dazu gehören insbesondere auch die Transportunternehmer.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Alle in den Allgemeinen Verkaufsbedingungen enthaltenen Bestimmungen sind teilbar oder getrennt von den übrigen Bestimmungen zu beurteilen, sofern eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam oder unvollstreckbar sind. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien bereits jetzt, in Verhandlungen einzutreten, die zum Ziel haben, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Klausel zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der bisherigen Bestimmung wirtschaftlich gewollt haben.
11.2 Erfüllungsort ist Gau-Bickelheim.
11.3 Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch Wechsel- und Scheckklagen) ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, der Sitz unseres Unternehmens in Gau-Bickelheim. Wir können den Kunden jedoch auch an seinem Allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
11.4 Dieser Vertrag und alle Folgeverträge zwischen dem Kunden und uns unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht mit Ausnahme des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf von April 1980.
Gau-Bickelheim, 01.05.2022